a) Nachfolgende Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Verkäufe, Lieferungen und sonstiger Vereinbarungen einschließlich Beratung und Auskünften zwischen Auftraggeber und der UG. Sie gelten ab Auftragserteilung durch den Auftraggeber als anerkannte Vertragsbestandteile. Dies gilt auch für Ergänzungs- und Folgeaufträge.
b) Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit in vollem Umfang widersprochen; sie werden nur mit schriftlicher Bestätigung der UG einmalig im Umfang der Bestätigung abweichend von den vorliegenden AGB Vertragsbestandteil.
a) Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Angebote, Beschreibungen, Kostenvoranschläge, sind, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung, freibleibend.
Informationen, Angaben in Prospekten, Merkblättern und anwendungstechnischen Hinweisen sollen nur informativ wirken und allgemeine Kenntnis vermitteln. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, werden sie nicht Vertragsbestandteil. Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist allein die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
b) Vertragsänderungen und mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam.
c) UG behält sich vor, bei Auftragsausführung technische Änderungen vorzunehmen, soweit sie sich aus dem Fortschritt der technischen Entwicklung ergeben oder sich im Einzelfall als sachdienlich erweisen. Einer vom Vertrag abweichenden oder ergänzenden Berufung des Auftraggebers auf "branchenübliche Gepflogenheiten" wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Die von der UG angegebenen Preise verstehen sich ohne gesetzliche Umsatzsteuer, wenn die Umsatzsteuer nicht ausdrücklich ausgewiesen wurde. Beim Kaufvertrag verstehen sich die Preise ab Lager. Verpackung und Montage sind, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, nicht im Preis enthalten. Erhöht sich nach Vertragsabschluss die Umsatzsteuer, ist UG berechtigt, diese im gleichen Umfang zu erhöhen.
a) Die Ausführung bzw. Lieferung beginnt spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsschluss, es sei denn, dass die UG sie ausdrücklich und schriftlich anderweitig als verbindlich bezeichnet hat. Die Ausführungs- bzw. Lieferzeit beginnt mit dem Tage des Zugangs der vorbehaltlosen Auftragsbestätigung des Auftraggebers bei der UG, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen, die der Auftraggeber zu erbringen hat.
b) Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. - auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten- verlängert sich, wenn die UG an der rechtzeitigen Erfüllung ihrer Verpflichtung behindert ist, die Ausführungs- bzw. Lieferungsfrist um die Dauer der Behinderung sowie einer angemessen Anlaufzeit. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich bzw. steht der UG ein Leistungsverweigerungsrecht aufgrund persönlicher oder praktischer Unzumutbarkeit zu, so wird die UG von der Verpflichtung frei, das Werk zu erstellen bzw. sie wird von der Leistungsverpflichtung frei. Sofern die Ausführungsverzögerung länger als drei Wochen dauert, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Ausführungs- bzw. Leistungszeit oder wird die UG von der Verpflichtung zur Ausführung bzw. Leistung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die UG nur berufen, wenn sie den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt nach fruchtlosem Fristablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.
c) Die UG ist zu für den Auftraggeber eigenständig verwendbaren Teilleistungen berechtigt.
d) Erfüllungsort bei Abschluss eines Kaufvertrages ist der Sitz der UG. Der Auftraggeber trägt die Kosten der Versendung des Kaufgegenstandes ab dem Sitz der UG. Wenn keine Vereinbarungen über den Versand getroffen sind, erfolgt dieser nach Ermessen der UG, wobei die UG nicht verpflichtet ist, die günstigste Versendungsart zu wählen.
Falls die Ug die Montage oder Instandhaltung gegen Einzelabrechnung übernommen hat, vergütet der Auftraggeber der UG die bei Auftragserteilung vereinbarten Verrechnungssätze.
a) Unsere Rechnungen sind spätestens 8 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
b) Im Falle des Verzugs des Auftraggebers werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen gemäß § 288 BGB berechnet.
c) Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück (Abbestellung), ohne dass die UG ihm einen Grund dazu gegeben hat, oder erklärt der Auftraggeber den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages, aus Gründen, die von ihm zu vertreten sind, so verpflichtet er sich, die bereits angefallenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn mit einem Pauschalbetrag von 30 % des vereinbarten Werklohns zu vergüten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Kosten und Gewinn nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden bzw. entgangen sind. Danach erfolgt Berechnung nur in nachgewiesener Höhe.
d) Zu einer Aufrechnung ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden is.
a) Alle Waren bleiben Eigentum (Vorbehaltsware) der UG bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestanden gleich aus welchem Rechtsgrund und zwar auch dann, wenn besonders bezeichnete Forderungen bereits beglichen sind.
b) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bezüglich der Vorbehaltsware jegliche Beeinträchtigung des Eigentums zu unterlassen und im Falle es Zugriffs Dritter die UG unverzüglich darüber zu informieren. Diesbezüglich entstehende Kosten von Interventionen trägt der Auftraggeber.
a) Der Käufer hat die geliefert Ware unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort sorgfältig zu untersuchen. Hierbei ist die Ware insbesondere auf ihre Beschaffenheit zu überprüfen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 10 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, oder wenn der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war, binnen 10 Tagen nach seiner Entdeckung schriftlich mit genauer Beschreibung des Mangels bei der UG eingegangen ist. Transportschäden sind dem Spediteur unverzüglich anzuzeigen; es gelten die Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen.
b) Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge leistet UG nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
c) Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.
d) Für Ansprüche auf Schadensersatz wegen schuldhafter Handlungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, u.a. Verzug, mangelhafter Lieferung, Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis oder von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, Produkthaftpflicht (ausgenommen die Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz), haftet UG nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, dass durch die Verletzung der Vertragszweck wesentlich gefährdet wird. UG haftet in jedem Fall nur für den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und typischen Schaden.
e) Sofern es sich bei der Ware um einen Bausatz handelt, den der Käufer selbst zusammenstecken und den Einbau selbst vornehmen muss, haftet die UG nicht für Schäden, die beim Einbau durch den Käufer oder seine Erfüllungsgehilfen entstehen. Dies gilt auch, wenn im übrigen die Einbauvorgaben der UG eingehalten wurden.
f) Das Produkt der UG zum Einbruchschutz beinhaltet keine Zusicherung, dass damit keine Einbrüche mehr möglich sind.
g) Mängelansprüche sowie Ersatzansprüche des Käufers verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware.
a) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der UG.
b) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
c) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird durch die Unwirksamkeit dieser Bestimmung die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die in wirtschaftlicher Hinsicht dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Regelungszweck so nahe kommt, als es rechtlich nur zulässig ist. Gleiches gilt für etwaige Lücken dieses Vertrages.